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   BGH, 24.01.2023 - 1 StR 423/22   

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https://dejure.org/2023,3449
BGH, 24.01.2023 - 1 StR 423/22 (https://dejure.org/2023,3449)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2023 - 1 StR 423/22 (https://dejure.org/2023,3449)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 1 StR 423/22 (https://dejure.org/2023,3449)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich der fehlenden Möglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe mit einer ausländischen Verurteilung; Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleich der fehlenden Möglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe mit einer ausländischen Verurteilung; Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 136
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20

    Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 1 StR 423/22
    Der aus dem Umstand, dass mit einer ausländischen Verurteilung keine Gesamtstrafe gebildet werden kann, entstehende Nachteil ist auszugleichen (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 1 StR 404/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB Härteausgleich 27 Rn. 4; vom 1. September 2020 - 1 StR 279/20 Rn. 4; vom 4. August 2020 - 1 StR 252/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB Härteausgleich 26 Rn. 5 und vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 26 ff.).
  • EuGH, 12.01.2023 - C-583/22

    MV (Confusion des peines) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit,

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 1 StR 423/22
    Denn der Angeklagte soll nicht schlechter behandelt werden, als wenn die frühere Verurteilung in Deutschland ergangen wäre (zuletzt EuGH, Urteil vom 12. Januar 2023 - C-583/22 Rn. 51, 66).
  • BGH, 12.01.2021 - 1 StR 404/20

    Gesamtstrafenbildung (Nachteilsausgleich für im Ausland verhängte Strafen nur bei

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 1 StR 423/22
    Der aus dem Umstand, dass mit einer ausländischen Verurteilung keine Gesamtstrafe gebildet werden kann, entstehende Nachteil ist auszugleichen (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 1 StR 404/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB Härteausgleich 27 Rn. 4; vom 1. September 2020 - 1 StR 279/20 Rn. 4; vom 4. August 2020 - 1 StR 252/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB Härteausgleich 26 Rn. 5 und vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 26 ff.).
  • BGH, 04.08.2020 - 1 StR 252/20

    Berücksichtigung nicht gesamtstrafenfähiger Verurteilungen durch Gerichte anderer

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 1 StR 423/22
    Der aus dem Umstand, dass mit einer ausländischen Verurteilung keine Gesamtstrafe gebildet werden kann, entstehende Nachteil ist auszugleichen (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 1 StR 404/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB Härteausgleich 27 Rn. 4; vom 1. September 2020 - 1 StR 279/20 Rn. 4; vom 4. August 2020 - 1 StR 252/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB Härteausgleich 26 Rn. 5 und vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 26 ff.).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 279/20

    Erfolglose Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung; Nachholung der

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 1 StR 423/22
    Der aus dem Umstand, dass mit einer ausländischen Verurteilung keine Gesamtstrafe gebildet werden kann, entstehende Nachteil ist auszugleichen (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 1 StR 404/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB Härteausgleich 27 Rn. 4; vom 1. September 2020 - 1 StR 279/20 Rn. 4; vom 4. August 2020 - 1 StR 252/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB Härteausgleich 26 Rn. 5 und vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 26 ff.).
  • BGH, 07.03.2024 - 1 StR 47/24
    Aufgrund dieser Lücke kann der Senat letztlich nicht ausschließen, dass in dem polnischen Strafverfahren nach dem 30. Dezember 2022 eine Entscheidung erging, in der "die zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten" (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB), und mithin vom zeitlichen Ablauf her die Strafen gesamtstrafenfähig gewesen wären (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 1 StR 423/22 Rn. 3).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 310/23

    Gesamtstrafenfähigkeit einer im Ausland verhängten Strafe aufgrund des damit

    Den Umstand, dass eine im Ausland verhängte Strafe aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Vollstreckungshoheit des ausländischen Staates nicht gesamtstrafenfähig ist, muss der Tatrichter regelmäßig unter dem Gesichtspunkt des Härteausgleichs oder des Gesamtstrafenübels berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, juris Rn. 15; BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 29, Rn. 4; vom 24. Januar 2023 - 1 StR 423/22, juris Rn. 4 mwN).
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